Die Zuschüsse des MOVES-III-Plans, die bis zum 31.07.2024 gültig sind, werden von der spanischen Regierung für den Kauf jedes "emissionsfreien" Fahrzeugs, sei es ein Elektro- oder Wasserstofffahrzeug, in jeder Region Spaniens sowie in den Städten Ceuta und Melilla angeboten.
Für Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmen und Behörden kann diese Unterstützung bis zu 7.000 € für Nutzfahrzeuge bis 3.500 kg der Klasse N1 betragen (und 9.000 € bei endgültiger Abmeldung eines Fahrzeugs der Klasse M1 oder N1).
Für Einzelpersonen und Selbstständige kann nur ein Fahrzeug pro Empfänger und Antrag bezuschusst werden. In allen anderen Fällen gilt für Fahrzeugkäufe nach dem1. Juni 2023 die De-minimis-Regelung und die Förderhöchstgrenze von 250 Fahrzeugen pro Endbegünstigtem, Antrag und Jahr.
Das Eigentum muss bei einem Händler oder einer Verkaufsstelle der Gruppe der Hersteller/Importeure liegen, die das Fahrzeug an den Endbegünstigten der Beihilfe verkauft. In diesem Fall muss das Fahrzeug vom Händler oder der Verkaufsstelle als Neufahrzeug vom Hersteller oder Importeur erworben worden sein. Es sind maximal 90 Vorführfahrzeuge zulässig.
Es ist wichtig zu betonen, dass der kumulierte Betrag der im Rahmen des De-minimis-Konzepts erhaltenen Beihilfen für das laufende und die beiden vorangegangenen Geschäftsjahre die Summe von 300.000€ nicht überschreiten darf.
Folgende Gruppen sind von Beihilfen im Rahmen dieser De-minimis-Verordnung ausgeschlossen: Unternehmen, die in der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen tätig sind, sowie Unternehmen, die in der Primärproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind.
Bei der Anschaffung von leichten Nutzfahrzeugen der Kategorie N1 wie dem Beeway kann der Förderbetrag in den folgenden Fällen um 10% erhöht werden (nicht kumulierbar):
- Kauf durch eine Privatperson, die in einer Gemeinde mit weniger als 5 000 Einwohnern gemeldet ist.
- Kauf eines für das Fahren geeigneten Fahrzeugs durch unabhängige Fachkräfte mit eingeschränkter Mobilität.
Bei Fahrzeugen der Klasse N1 wie dem Beeway sind die Hersteller oder Händler verpflichtet, einen Preisnachlass von mindestens 1.000 € auf die Kaufrechnung zu gewähren.
Wie beantrage ich einen Zuschuss?
Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Verfahren von Empfänger zu Empfänger unterschiedlich sein können. Im Allgemeinen sind die folgenden Schritte zu befolgen:
1. Es ist ratsam, sich vor Beginn des Antragsverfahrens zu informieren und Einzelheiten über die Anforderungen je nach Status des Empfängers, die erforderlichen Unterlagen und die Fristen für den Erhalt der Fördermittel zu erfahren.
2. Prüfen Sie, ob Sie die Anforderungen erfüllen. Wie bereits erwähnt, können sich diese Anforderungen von Bewerber zu Bewerber ändern, daher sollten Sie sich vergewissern, dass Sie sie vollständig erfüllen.
3. Erwerben Sie ein für den Plan in Frage kommendes Fahrzeug. Es ist sehr wichtig, dass Sie ein Fahrzeug kaufen, das die Kriterien für die Förderfähigkeit im Rahmen des Plans erfüllt. Andernfalls erhalten Sie keine Vergünstigungen. Förderfähige Fahrzeuge sind Elektrofahrzeuge, Plug-in-Hybride oder Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb.
4. Füllen Sie die erforderlichen Unterlagen aus. Bereiten Sie die für den Antrag erforderlichen Unterlagen sorgfältig vor.
5. Stellen Sie den Antrag über das Online-Portal, das von der benannten Verwaltungsstelle bereitgestellt wird. Rufen Sie dieses Portal auf und folgen Sie den Anweisungen, um das entsprechende Formular auszufüllen.
6. Reichen Sie die Bewerbung ein. Wenn Sie das Antragsformular ausgefüllt haben, lesen Sie es noch einmal durch und reichen Sie es ein. Bei einigen Programmen können Sie die Unterlagen auch in digitaler Form einreichen.
Der Erwerb von wiederaufladbaren Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb kann wie oben erläutert direkt erfolgen oder über Finanzierungsmaßnahmen in Form von Finanzierungsleasing oder Mietleasing (auch bekannt als operatives Leasing) von Neufahrzeugen, die in Spanien erstmals auf den Namen des Endbegünstigten der Beihilfe zugelassen werden, außer in Fällen von Leasing, in denen sie auf den Namen des Leasingunternehmens zugelassen werden können.
Wie lange dauert es, bis ich Hilfe aus dem Moves-III-Plan erhalte?
Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Antrag mit allen korrekt ausgefüllten und begründeten Unterlagen einreichen, dauert es je nach der Autonomen Gemeinschaft, in der Sie leben, zwischen acht und zwölf Monaten, bis Sie die Unterstützung erhalten.